KONUS-Gästekarte für unsere Gäste

Die KONUS-Gästekarte ist ein kostenloses Freiticket für Busse und Bahnen in der gesamten Ferienregion Schwarzwald. KONUS steht für KOstenlose NUtzung des ÖPNV für Übernachtungsgäste im Schwarzwald.

Die Ferienregion Schwarzwald ist riesig und die Landschaft vielfältig – und das tolle daran: mit der KONUS-Gästekarte kannst du den Schwarzwald gratis erkunden.

Wie lange gilt die Karte

Du erhälst beim Check-In von deinem Gastgeber die KONUS-Gästekarte. Damit ist der Freifahrtschein 2. Klasse für dich und mitreisende Personen, in allen Verkehrsverbünden der Ferienregion Schwarzwald für den eingetragenen Zeitraum deines Aufenthalts aktiviert. Dein Freifahrt-Ticket für Busse und Bahnen im Nahverkehr (ausgeschlossen sind IC, EC, ICE und Bergbahnen) ist vom Anreisetag bis zu deinem Abreisetag gültig.

Du kannst umweltfreundlich von Pforzheim bis Basel, von Karlsruhe bis Waldshut, von Calw, Freudenstadt oder Villingen-Schwenningen bis an die deutsch-französische Grenze mit Bus und Bahn fahren. Kreuz und quer, auf und ab, so oft Du willst.

Mauchach-Viadukt der Höllentalbahn nahe unserer Wahlheimat Dittishausen
Warum bekomme ich die KONUS-Gästekarte?

Viele Gemeinden erheben zur Schaffung, Bereitstellung und Unterhaltung der touristischen Einrichtungen eine Kurtaxe. Diese Einnahmen werden zweckgebunden in den örtlichen Bereichen und zur Durchführung bestimmter Maßnahmen verwendet. Sie kommt ausschließlich dem zugute, der sie zu zahlen hat – dem Gast selbst. Die Gästekarte ist ein Teil davon und soll die Nachhaltigkeit der Region fördern.

Mehr über die ortsübliche Kurtaxe in Löffingen hier: Kurtaxe in Löffingen und Dittishausen

Wichtiger Hinweis

Die KONUS-Gästekarte ist nur vollständig ausgefüllt gültig und darf nicht direkt beschrieben sein. Nachträgliche Veränderungen direkt auf der KONUS-Gästekarte machen die Karte als Fahrschein ungültig. Die Karte gilt ausschließlich für die Personenbeförderung. Tiere und Fahrräder können nicht kostenlos mitgeführt werden. Die Karte gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis der Person, die auf der Karte namentlich vermerkt ist. Diese Person muss persönlich anwesend sein, wenn die Karte für mehrere Personen genutzt wird.

Die vollständigen Nutzungsbedingungen entnehme der unten eingebundenen Info zur KONUS-Gästekarte.

Manche Betriebsarten, wie z.B. einige Jugendherbergen und Kliniken, sind von der Kurtaxe befreit und können die KONUS-Gästekarte nicht ausstellen. Frage am besten vor der Buchung bei deinem Gastgeber nach.

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