Google Fonts und die DSGVO

Google Fonts und die DSGVO

Google Fonds und die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) treiben aktuell so manchen Website-Betreiber in den Wahnsinn. Nachdem die Abmahn-Welle wegen Google Fonts durchs Land zieht, bekommen spätestens jetzt, vor allem die Hobby-Webdesigner Panik. Wir versuchen hier einen einfachen Überblick zu verschaffen, um was es geht und was zu tun ist.

Wichtige Hinweise: Die auf unserer Website zur Verfügung gestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information. Diese Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht eine juristische Beratung.

Warum Google Fonts

Die Schriften, auf den jeweiligen Betriebssystemen, sind nicht nur begrenzt sondern meist auch unattraktiv für Webdesign. Das Google Angebot „Google Fonts“ bietet eine große Auswahl an Schriften, die einer Website den individuellen Charakter verleihen und das nutzen viele für ihr eigenes Webdesign. Doch falsch eingebunden kann es auch Datenschutz-Probleme verursachen.

Google Fonts und die DSGVO

Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen Google Fonts einer Website nicht mehr vom Google Server geladen werden. Denn dadurch wird die IP-Adresse des Besuchers, ohne seine Zustimmung, an Google übermittelt und stellt so einen Verstoß dar. So das jüngste Urteil des Landgerichts München vom Januar 2022.

Es besteht daher dringender Handlungsbedarf, damit du Google Fonts weiterhin einsetzen kannst. Dazu müssen die Schriften lokal, auf dem Server der Website, eingebunden werden. Das aber auch nur, wenn sich der Server-Standort innerhalb der EU befindet. Ob auf deiner Website die Google Fonts Datenschutz-konform eingebunden sind, musst du überprüfen. Mach den Google Fonts Check.

Google Fonts und die DSGVO
Bild 1: Mit Taste F12 Entwickler-Konsole öffnen

Google Fonts Check

Du willst wissen, ob auf deiner Homepage die Schriften richtig eingebunden sind? Das kannst du ganz einfach selbst manuell überprüfen. Wir zeigen dir, Schritt für Schritt, wie das geht. Dazu brauchst du nur einen PC mit Tastatur und Internetverbindung.

Schritt 1 – Entwickler-Konsole öffnen

Öffne deine Homepage in einem Browser, z.B. Google Chrome, und öffne die Entwickler-Konsole. (Siehe auch Bild 1) Drücke dazu an deiner PC-Tastatur die Taste F12. Alternativ kannst du auch die rechte Maustaste klicken, es öffnet sich ein Pop-up Fenster, dort klickst du auf „Untersuchen“ (i.d.R. letzte Zeile).

Google Fonts und die DSGVO
Bild 2: So sieht es aus wenn die Schriften von Google-Server geladen werden (Dynamische Variante).

Schritt 2 – Quellcode checken

In der geöffneten Entwickler-Konsole wählst du den Reiter „Quellcode bzw. Sources“ (am oberen Rand der Konsole). In Firefox Browser drücke Taste F12 und gehe zu Reiter Debugger – Quellen.

Jetzt siehst du, zu welchen Domains Verbindungen aufgebaut werden. In aller Regel siehst du hier deine eigene Domain und evtl. Unterverzeichnisse, es können aber auch Drittanbieter-Verbindungen dabei sein, wie z.B. Google Fonts und ähnliche Services, die deine Website verwendet.

Werden deine Google Fonts extern über Google (Dynamische Variante) und nicht lokal von deinem Host-Server (Statische Variante) geladen, so findest du auch die Domains „fonts.googleapis.com“ und/oder „fonts.gstatic.com“ in deinem Quellcode Verzeichnis. (Siehe Bild 2) Mit den Verbindungen zu „fonts.googleapis.com“ und/oder „fonts.gstatic.com“ ist deine Website nicht Datenschutz-konform und muss schnellstmöglich geändert werden.

Alternativer Check

Alternativ kannst du auf eRecht24 deine Website mit dem Google Fonts Scanner prüfen. Wer jedoch auf „Nummer sicher“ gehen will macht die manuelle Prüfung, wie weiter oben beschrieben.

Abmahnung bekommen?

Was tun bei einer Google-Fonts Abmahnung? Auf jeden Fall solltest du sofort deine Website daraufhin überprüfen und gegebenenfalls gleich korrigieren oder korrigieren lassen. Wichtig: keine Panik und nichts ohne Rechtsbeistand unternehmen. Denn das ist der alltägliche normale Wahnsinn einer Gesellschaft voller Verordnungen und Richtlinien.

Abmahnwelle: Hast du Google-Fonts Abmahnung des Herrn Martin Ismail, vertreten durch RA Kilian Lenard oder des Herrn Yu/der Frau Yu, vertreten durch RAAG-Kanzlei (RA Nikoloas Kairis) bekommen, so findest du auf anwalt.de einen sehr interessanten Artikel: https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-google-fonts-lesen-lachen-lochen-205556.html

Du brauchst Hilfe?

Wenn du Hilfe benötigst um deine Google Fonts Datenschutz-konform auf deiner Website einzubinden, kontaktiere uns, wir helfen dir gerne weiter. Kontakt