Kurtaxe für Dittishausen, Stand: 1. Januar 2023

Die Kurtaxe Dittishausen wird von der Gemeinde Löffingen erhoben. Diese Einnahmen werden zweckgebunden, z.B. für den Erhalt der Wanderwege und Loipen verwendet aber auch für den nachhaltigen Umgang mit der Natur. Die Kurtaxe kommt ausschließlich dem zugute, der sie zu zahlen hat – dem Gast selbst.

So ist z.B. die KONUS-Gästekarte in der Kurtaxe enthalten. Die KONUS-Gästekarte ist dein kostenloses Freiticket für Busse und Bahnen in der gesamten Ferienregion Schwarzwald.

Mehr über die KONUS-Gästekarte hier.

Kurtaxe in Dittishausen

Der Kur- und Ferienort Dittishausen gehört zum Kurbezirk 2 der Gemeinde Löffingen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Die Kurtaxe wird für alle Erwachsenen und für alle Tage des Aufenthaltes mit Übernachtung erhoben, wobei der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet wird.

  • Erwachsene ab 16 Jahre: 2,40 € (Löffingen, Kurbezirk 2)
  • Kinder von 6 – 15 Jahre: 1,20 € (Löffingen, Kurbezirk 2)
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der Kurtaxe befreit

Wann wird sie erhoben?

Die Kurtaxe wird zusätzlich und gesondert zu deinem Zimmerpreis, direkt von deinem Gastgeber erhoben und in voller Höhe an die Stadt Löffingen weitergeleitet.

Fremdenverkehrsabgabe Dittishausen

Um den Fremdenverkehr zu fördern wird die Fremdenverkehrsabgabe erhoben. Die Abgabe geht zu lasten des Gastgebers.

Fremdenverkehrsabgaben oder -beiträge sind Abgaben, die von der Gemeinde Löffingen, für anerkannten Luftkurort Dittishausen, zur Teilfinanzierung ihrer Aufwendungen erhoben werden.
Die Aufwendungen können Tourismuswerbung und jeder Aufwand für die Herstellung, Anschaffung oder Verbesserung der für den Tourismus nötigen Einrichtungen sein.

Fremdenverkehrsbeiträge werden von Unternehmen und Personen erhoben, die einen Vorteil am örtlichen Tourismus haben wie z.B. das ALIZEL FeelGood Resort in Dittishausen.

Die Erhebung erfolgt auf Grundlage der örtlichen Satzung der Gemeinde Löffingen und der Grundlage des Kommunalabgabengesetze von Baden-Württemberg.

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